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Verspäteter Nachtrunk

27.12.2019 13:15 Uhr
Verspäteter Nachtrunk
Ein alkoholisierter Fahrer wies nach sechs Monaten auf Nachtrunk hin - zu spät, entschied das LG Saarbrücken
© Foto: Peter Atkins/Fotolia

Wer sich damit verteidigt, er habe – zum Beispiel nach einer Alkoholfahrt – zu Hause weiteren Alkohol getrunken, kommt damit nicht durch, wenn er sich zu lange Zeit lässt.

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Im konkreten Fall fuhr der Betroffene betrunken Auto. Zwei Stunden nach der Fahrt wurden bei ihm 1,56 Promille gemessen. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Sechs Monate danach sagte er: Er habe direkt nach der Fahrt noch ordentlich Bier und Wein gebechert – deswegen die hohe Promillezahl. Die Sache ging vor Gericht, unter anderem wollte der Betroffene für die Zeit der Sicherstellung seines Führerscheins entschädigt werden.

Dadurch, dass er seinen Nachtrunk so lange verschwiegen habe, habe er sich erst recht verdächtig gemacht, argwöhnte das Landgericht Saarbrücken. Hätte er gleich nach seiner Alkoholfahrt auf den Nachtrunk hingewiesen, wäre das Ergebnis der Blutprobe „in einem anderen Licht“ erschienen. Aber weil er so lange gewartet habe, trage er Mitschuld an der Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Entschädigung komme nicht in Betracht.

Land­gericht Saar­brücken

Aktenzeichen 8 Qs 38/18

(tc)

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KOMMENTARE


Martin Kuon

28.01.2021 - 19:00 Uhr

Meine direkte Frage war, ist ein Fahrlehrer mit 1,56 Promile ungeeignet, den Beruf weiter auszuführen, oder wird eine MPU angeorndnert obwohl für einen "normalen" Führerscheininhaber keine MPU erforderlich ist (Ersttäter). MfG Martin Kuon


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