-- Anzeige --

Verstoß gegen Radwegbenutzungspflicht mit Folgen

02.07.2019 13:36 Uhr
Verstoß gegen Radwegbenutzungspflicht mit Folgen
Verkehrszeichen 237
© Foto: reeel/Fotolia

Ein Radfahrer fuhr nicht auf dem Radweg, obwohl er laut StVO dazu verpflichtet gewesen wäre. Es kam zu einem Unfall auf der Fahrbahn der Straße – vor Gericht ging es um Schadenersatz.

-- Anzeige --

Ein Radfahrer fuhr auf der Straße, obwohl er den Radweg – angeordnet durch Verkehrszeichen 237 – hätte benutzen müssen. Ein Lkw berührte ihn während der Fahrt, und er stürzte gegen geparkte Autos. Der Radfahrer sagte, er sehe bei sich kein Verschulden und wolle deshalb keinen Schadenersatz zahlen.

Das Landgericht Hamburg sah das anders und verdonnerte den Radfahrer zur Zahlung von Schadenersatz. Indem der Beklagte mit seinem Fahrrad die Fahrbahn benutzt habe, obwohl durch das Verkehrszeichen 237 eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet war, habe er gegen die Vorschrift des Paragrafen 2 Abs. 4 Satz 2 StVO verstoßen, stellten die Richter fest.

Diese Regel solle Rad- und Kraftfahrzeugverkehr entmischen, um Unfälle zu verhindern, hieß es in der Urteilsbegründung. Bei einer gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn durch Rad- und Kraftfahrer werde es vor allem bei Überholmanövern gefährlich. Diese Gefahren sollen durch die räumliche Trennung beider Verkehrsarten reduziert werden.

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 323 O 79/18

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.