Auch bei grüner Ampel müssen Autofahrer immer mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden rechnen und genügend Sicherheitsabstand einhalten. Wer sich daran nicht hält, zahlt bei einem Unfall den größten Teil des Schadens selbst. Dies geht aus einem Urteil hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist. Im verhandelten Fall war ein Autofahrer in München seinem Vordermann an einer grünen Ampel in den Wagen gerauscht. Der Fahrer des vorausfahrenden Autos hatte kurz vor dem Überqueren der Kreuzung eine fulminante Vollbremsung hingelegt. „Ich war durch die auf rot gesprungene Ampel auf der neben mir liegenden rechten Spur kurzfristig irritiert“, verteidigte er sein Verhalten. Das beeindruckte seinen Unfallgegner wenig. Der forderte statt der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angebotenen 370 Euro die Übernahme des gesamten Schadens in Höhe von 1.130 Euro: „Schließlich weiß doch jedes Kind, dass man vor einer grünen Ampel nicht in die Bremsen tritt.“ Diese Argumentation überzeugte die Richter nicht. Im Großstadtverkehr sei an stark frequentierten Kreuzungen immer mit unmotiviertem Abbremsen anderer Fahrzeuge zu rechnen. (sym, 03.06.05) Landgericht München Aktenzeichen 19 S 20476/04
Vollbremsung kann auch bei grüner Ampel möglich
Auch wenn die Ampel "grün" zeigt, müssen Autofahrer immer mit einer Vollbremsung ihres Vordermannes rechnen.