Wer ein Fahrzeug mit einem längeren Bremsweg fährt, beispielsweise einen Gefahrguttransporter, muss innerorts seine Geschwindigkeit so anpassen, dass er innerhalb der Gelbphase einer Ampel von drei Sekunden sein Fahrzeug zum Stillstand bringen kann. Dies bedeutet, dass er gegebenenfalls noch in der Grünphase der Ampel seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit drosseln muss. (tra, 25.7.08) Oberlandesgericht Oldenburg Aktenzeichen Ss 205/08
Vor der Ampel langsamer fahren
Jedes Fahrzeug muss innerhalb der Gelbphase einer Ampel rechtzeitig zum Stillstand gebracht werden können - auch wenn das bedeutet, dass man schon während der Grünphase das Tempo unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit drosseln muss.