Vorfahrtsverletzung: Nur der Beweis zählt
Wer einem Vorfahrtsberechtigten vorwirft, der sei zu schnell gefahren, muss das auch beweisen können, sonst bleibt er auf dem ganzen Schaden sitzen.
Wer einem Vorfahrtsberechtigten vorwirft, der sei zu schnell gefahren, muss das auch beweisen können, sonst bleibt er auf dem ganzen Schaden sitzen.
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