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Vorsatz-Vermutung bei Trunkenheitsfahrt

28.09.2015 12:48 Uhr
Vorsatz-Vermutung bei Trunkenheitsfahrt
Wer schon einmal vorsätzlich betrunken gefahren ist und erwischt wurde, der wird von der Justiz bei einem erneuten Alkoholvergehen im Straßenverkehr kritisch beäugt
© Foto: piotr290/Fotolia

Ist jemand bereits einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden, kann das bei einer neuen Tat Folgen haben. Welche das sind, beschreibt das Kammergericht Berlin.

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Ist jemand bereits einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden, kann das bei einer neuen Tat Folgen haben. Welche das sind, beschreibt das Kammergericht Berlin.

Das Gericht musste prüfen, ob eine neue Trunkenheitsfahrt vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Weil der Fahrer vier Jahre zuvor bereits einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden war, durfte das Gericht ohne Weiteres davon ausgehen, dass auch die neuerliche Alkoholfahrt vorsätzlich begangen wurde.

Denn die vorhergehende Verurteilung sollte dem Fahrer Warnung genug gewesen sein.

(tra)

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen (3) 121 Ss 155/14 (115/14)

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