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Vorsicht am unbeschrankten Bahnübergang

05.07.2018 09:34 Uhr
Bahnübergang
Im Fall vor dem Amtsgericht Dortmund kam es auf einem unbeschrankten Bahnübergang zum Zusammenstoß
© Foto: Dietmar Fund

Überquert jemand einen unbeschrankten Bahnübergang, obwohl das Warnblinklicht leuchtete, droht ihm Geldbuße und Fahrverbot – auch bei Fahrlässigkeit.

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Das war passiert: Ein Lkw war auf einen unbeschrankten Bahnübergang gefahren, wo er aufgrund des Verkehrsaufkommens ins Stocken kam. In der Zwischenzeit näherte sich langsam ein Zug. Der Lkw fuhr rechtzeitig von den Schienen herunter, der nachfolgende Pkw jedoch konnte weder vorwärtsfahren noch - aufgrund der Autos hinter ihm - zurücksetzen, sodass es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug kam. Hierbei entstand Sachschaden.

Das Amtsgericht Dortmund verhängte eine Geldbuße von mehr als 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, obwohl es sich „nur“ um einen fahrlässigen Verstoß gehandelt hatte. Besonders kritisch sah das Gericht dabei, dass in dem Pkw ein Beifahrer saß, der gefährdet wurde.

Dass der Betroffene nun nicht mehr zu seiner Arbeitsstelle fahren konnte, war für das Gericht kein Argument. Er sei zwar regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit gefahren, könne dorthin aber auch zu Fuß kommen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Amtsgericht Dortmund

Aktenzeichen 729 OWi 264 Js 2364/17 - 366/17

(tra)

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