Den rückwärtsfahrenden Pkw-Fahrzeugführer trifft auf Parkplätzen eine höhere Sorgfaltspflicht. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
Dabei ist es anerkannt, dass eine Kollision während des Zurücksetzens für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden spricht.
Dies gilt auch, wenn sich der Unfall auf einem Parkplatz ereignet hat. Birgt die Rückwärtsfahrt des einen Beteiligten mehr Risiken als die des anderen, kann für ihn eine höhere Haftungsquote von zwei Dritteln gerechtfertigt sein.
(jlp)
Landgericht Heidelberg
Aktenzeichen 2 S 8/14