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Wer auffährt, hat Schuld? Die zehn gängigsten Rechtsirrtümer

22.08.2014 14:22 Uhr
Wer auffährt, hat Schuld? Die zehn gängigsten Rechtsirrtümer
Die Bremslichter sind defekt? Schlecht, wenn der Hintermann auffährt
© Foto: Christian Müller/Fotolia

Was stimmt und was ist Unfug? Wenn es um rechtliche Verbote geht, kursieren viele vermeintliche Weisheiten. Roland Rechtsschutz deckt interessante juristische Missverständnisse auf: Teil vier der zehn größten Rechtsirrtümer, auf die Verbraucher im Alltag stoßen.

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Wenn es um rechtliche Verbote geht, kursieren viele vermeintliche Weisheiten. Roland Rechtsschutz deckt interessante juristische Missverständnisse auf: Teil vier der zehn größten Rechtsirrtümer, auf die Verbraucher im Alltag stoßen.

Irrtum Nr. 7: Wer auffährt, hat Schuld.

Das ist eine der ersten Regeln, die Fahranfänger zu hören bekommen. Dabei stimmt dieser Spruch nur bedingt. Wer Schuld hat, hängt vom Unfallhergang ab, heißt es bei Roland Rechtsschutz. Könne der Hintermann nachweisen, dass der Unfallgegner einen Fehler gemacht habe, könne sich das Blatt schnell wenden. Seien zum Beispiel die Bremslichter des Vordermanns defekt, habe dieser Schuld am Unfall und müsse im Rahmen der jeweiligen Mithaftung die Konsequenzen tragen. Wer auffährt, hat also nicht immer Schuld. Dennoch gilt: Abstand halten!

Irrtum Nr. 8: Fahrgäste müssen immer das erste Taxi in der Reihe nehmen.
Die Taxischlange vor dem Flughafen scheint gar nicht enden zu wollen. Aber darf ich nun einfach in das nächstbeste Taxi einsteigen? Ja, lautet die Ansicht von Roland Rechtschutz. Dass man immer das vorderste Taxi in der Reihe nehmen müsse, sei ein weit verbreiteter Irrtum. Fahrgäste dürften einsteigen, wo sie wollen – und die Fahrer müssten sie mitnehmen. Taxifahrer hätten sogar eine Beförderungsverpflichtung und müssten zumindest theoretisch jeden Fahrgast mitnehmen. Wer gut zu Fuß ist, sollte sich aber ruhig an das ungeschriebene Gesetz des „ersten Taxis“ halten.

(tc)

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