Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haftet ein Fahrzeugführer nach einem Unfall für seine Verletzungen und die daraus resultierenden Folgen mit, wenn er nicht angeschnallt war. Das gilt auch dann, wenn ihn an dem Unfall keine Schuld traf. Hierauf verweist die Deutsche Anwaltshotline.
Im vorliegenden Fall kollidierte der nicht angeschnallte Betroffene mit einem anderen Fahrzeug, das ihm zuvor die Vorfahrt genommen hatte. Bei dem Aufprall zog er sich unter anderem eine schwere Knieverletzung zu. Laut Sachverständigengutachten hätte er diese Verletzung durch das Anlegen des Sicherheitsgurtes wahrscheinlich verhindern können.
Zwar wäre er auch mit Gurt voraussichtlich nicht völlig unverletzt geblieben. Das Ausmaß der Verletzungen wäre aber geringer ausgefallen. Aus diesem Grund treffe den Betroffenen laut Gericht ein Mitverschulden an der Schwere seiner Verletzungen. Er haftete zu einem Drittel mit.
(tf)
Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 1931/12