Werbung mit „Autopilot“ irreführend

Tesla hat seine Kunden in die Irre geführt, als es seine Fahrassistenzsysteme als „Autopilot“ bezeichnet hat. Das hat das Landgericht München entschieden.
Die Wettbewerbszentrale klagte gegen Werbeaussagen zum Model 3 und hatte Erfolg. Bezeichnungen wie „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ beziehungsweise „Navigieren mit Autopilot-Funktionalität“ führe Verbraucher auf eine falsche Fährte, urteilte das Gericht.
Tesla gebe vor, seine Autos führen autonom, dabei sei dies mit den aktuellen Systemen nicht möglich. Außerdem werde der Eindruck vermittelt, man dürfe in Deutschland autonom fahren – was nicht der Fall sei.
Landgericht München
Aktenzeichen 33 O 14041/19