-- Anzeige --

Womit ein Linksabbieger nicht rechnen muss

11.08.2019 12:03 Uhr
Womit ein Linksabbieger nicht rechnen muss
Ein Fahrer wollte bei Dunkelheit und "Schmuddelwetter" links abbiegen - es kam zum Unfall (Symbolbild)
© Foto: Fotoschlick/stock.adobe.com

Paragraf 9 Abs. 3 StVO regelt die Wartepflicht eines Abbiegenden. Wann gilt diese nicht? Damit hat sich das Oberlandesgericht Saarbrücken beschäftigt.

-- Anzeige --

Ein Linksabbieger kollidierte mit einem Geradeausfahrer bei Dunkelheit und Regen. Letzterer sei – nachdem er sich kurz vor dem Unfall von einer Tankstelle auf die Straße einordnete – ohne Licht gefahren, behauptete der Abbiegende, daher habe er jenen nicht erkennen können. Er sei sehr wohl mit Beleuchtung gefahren, widersprach der Geradeausfahrer. Der Linksabbieger forderte Schadensersatz.

Der Linksabbieger müsse gemäß Paragraf  9 Abs. 3 StVO nur warten, „wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar war“. Zudem müsse ein Linksabbieger, wenn es dunkel ist und regnet, auf einer belebten Straße nicht mit einem „lichtlosen“ Fahrzeug rechnen. Der sogenannte Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers – dieser hat wohl die Vorfahrt missachtet – ist nach Ansicht des Gericht in so einem Fall nicht anzuwenden. Wenn der Geradeausfahrer behauptet, er habe Licht an gehabt, müsse er das beweissicher darlegen.  

Im Urteil legte sich das Gericht auf eine 50/50-Schuld fest, da nicht genau klar sei, wer was falsch gemacht habe. Damit blieb es bei der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge, die in die Haftung einfloss.

Oberlandesgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 4 U 29/17

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.