Kommunen, Kreisen und Ländern sind gesetzlich verpflichtet, öffentliche Wege, Straßen und Plätze verkehrssicher zu halten. Aber bedeutet das, sie müssen zahlen, wenn ein Auto durch ein Schlagloch ramponiert wurde?
Rechtsprechung nimmt Fahrer in die Pflicht
Die Gerichte haben sich in der Vergangenheit mal so, mal so geäußert, wie das Goslar Institut recherchiert hat. Zum Teil hätten sie Kosten für Schäden durch Schlaglöcher den staatlichen Verantwortlichen angelastet, zum anderen Teil die Autofahrer in die Pflicht genommen. Laut Straßenverkehrsordnung müssten Verkehrsteilnehmer ihre Fahrgeschwindigkeit den Witterungs-, Straßen- und Verkehrsbedingungen anpassen. „Und das bedeutet letztlich, dass Autofahrer im Frühjahr mit Straßenschäden zu rechnen und entsprechend vorsichtig zu fahren haben“, heißt es in Pressemitteilung der Goslarer „Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern“.
Schäden genau dokumentieren
„Fein raus“ seien bei einem Schlaglochschaden Autofahrer, deren Fahrzeug vollkaskoversichert ist. „Doch auch für sie gilt die Empfehlung, bei einer Beschädigung des Fahrzeugs durch Straßenschäden die Umstände, die zu den Beschädigungen führten, genau zu dokumentieren – am besten mit Fotos und Zeugen“, heißt es weiter. Das erleichtere die Schadensabwicklung mit dem Versicherer und verbessere die Aussichten in einem Rechtsstreit mit Behörden.
(tc)