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Zweifel am Messergebnis

26.11.2013 14:11 Uhr
Zweifel am Messergebnis
Der Einseitensensor ES 3.0 von ESO funktioniert nach dem Prinzip einer Weg/Zeit-Messung
© Foto: picture alliance_ZB_Robert Schlesinger

Gerichte sind nicht verpflichtet, von sich aus die Funktionsweise eines Geschwindigkeitsmessers zu überprüfen.

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Möchte der Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung geltend machen, dass das Messgerät ESO ES 3.0 nicht ordnungsgemäß funktioniert, muss er nachweisen, warum er Zweifel daran hat.

Das Gericht ist nicht verpflichtet, auf eigene Veranlassung hin die genaue Funktionsweise eines Messgerätes zu erforschen. Es darf zunächst davon ausgehen, dass ein Gerät richtige Messungen vornimmt.

(tra)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen III-1 RBs 2/13

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