Das Kammergericht Berlin stellt klar, dass ein Autofahrer „gesteigerte Aufmerksamkeit“ an den Tag legen muss, wenn er in eine innerstädtische Ampel-Kreuzung mit mehreren Fahrstreifen einfährt.
Missachtet er das Rotlicht, dann könne sich der Autofahrer nicht auf das sogenannte Augenblicksversagen berufen, das heißt, auf eine Unachtsamkeit aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Auch in einer chaotischen City ist ein Rotlichtverstoß in der Regel grob fahrlässig.
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 3 WS B 217/19-122 SS 95/19
(tc)