Die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet von einem deutsche Autofahrer, der in der Schweiz massive Geschwindigkeitsverstöße beging.
Die Schweizer Justiz verurteilte den Raser wegen „Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln“ zu einer Haftstrafe von 30 Monaten, 18 davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Vollstreckung der Strafe sollte in Deutschland stattfinden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart sah das ähnlich und berief sich auf das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen: „Zumindest die einjährige Haftstrafe muss der Mann demnach in Deutschland antreten – auch wenn Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen“, berichtet die Anwaltshotline.
Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen 1 Ws 23/18
(tc)