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Sonntagsfrage: Darf man über einem Gullideckel parken?

27.05.2018 10:00 Uhr
 Sonntagsfrage: Darf man über einem Gullideckel parken?
Verkehrszeichen Nr. 315
© Foto: Björn Wylezich/stock.adobe.com

Das Rechtsportal refrago.de hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Die Antwort fiel mit Blick auf die StVO eindeutig aus.

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Refrago weist dabei auf Paragraf 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO hin. Nach dieser Vorschrift gilt: Parken über Gullideckeln ist nicht erlaubt. Dessen Wortlaut erkläre Parken „über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen“ für unzulässig, wenn durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt sei.

„Hintergrund des Verbots ist, dass der Zugang zu den unter der Straße befindlichen Ver­sorgungs­kanälen frei­gehalten werden soll. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld und das Abschleppen des Fahrzeugs“, schreibt Refrago.

(tc)

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