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Sonntagsfrage: Ist die Angabe „scheckheftgepflegt“ rechtlich bindend?

15.07.2018 10:00 Uhr
Sonntagsfrage: Ist die Angabe „scheckheftgepflegt“ rechtlich bindend?
Der Ausdruck "scheckheftgepflegt" kann mehr Fragen als Antworten aufwerfen
© Foto: stockpics/stock.adobe.com

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ präsentiert auf ihrer Website regelmäßig interessante Fragen rund um rechtliche Probleme im Straßenverkehr. Und lässt Experten diese beantworten.

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Im Gebrauchtwagenhandel kursiert oft der Begriff „scheckheftgepflegt“. Was bedeutet das? „Nur ein Werbebegriff oder rechtlich bindend?“, fragte Zeit-Online in der Serie „Gesetz der Straße“.

Der Ausdruck sei „rechtlich von Bedeutung“, antwortet der Frankfurter Verkehrsrechtler Andreas Krämer, „und nicht nur eine Werbeaussage wie ‚topgepflegt‘ oder ‚super Zustand‘“. Seiner Ansicht nach kann dieser eine „Beschaffenheitszusage“ darstellen. Käufer sollten aber auf Nummer sicher gehen, um sich im Ernstfall darauf berufen zu können. Der Rechtsanwalt empfiehlt, den Ausdruck „scheckheftgepflegt“ in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Zu beachten sei, dass es sich dabei nicht um einen „eindeutigen Rechtsbegriff“ handle. Es müsse deswegen ausgelegt werden, was genau gemeint sei. „Hier hilft nur nachfragen“, rät Krämer auf Zeit-Online, denn die Parteien könnten unterschiedliche Vorstellungen haben. Ist damit gemeint, dass die im Scheckheft dokumentierten Wartungen lediglich stattgefunden haben oder dass alle notwendigen Inspektionen in einer Fachwerkstatt vorgenommen worden sind? Das sei für eventuelle Garantieleistungen des Herstellers von Belang, sagt Kärmer.

(tc)

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