Wer eine Fahrerlaubnis aus Staaten außerhalb der EU und des EWR hat, kann sie in Deutschland umschreiben lassen. Dafür muss er keine Fahrausbildung durchlaufen, sondern lediglich die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung für die jeweilige Klasse ablegen. Sinnvoll ist das nicht, wie die Zahl der vielen nicht bestandenen Prüfungen zeigt. In den Fahrschulen wird deshalb in aller Regel dazu geraten, zumindest eine Fahrstunde zu buchen und von einem Fahrlehrer begutachten zu lassen, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten für den deutschen Verkehr ausreichen.
Besonders beratungsresistenten Bewerbern kann als Unterstützung für die Argumentation das "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesverkehrsministerium ausgehändigt werden. Dort steht auf Seite 8 ausdrücklich:
"Die deutsche Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen wird Ihnen erteilt, wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung für diese Klasse ablegen. Sie müssen bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet sein. Obwohl eine Ausbildung in einer Fahrschule nicht erforderlich ist, wird angesichts der Unterschiede der nationalen Straßenverkehrssysteme empfohlen, zuvor zum Beispiel durch einen Fahrlehrer feststellen zu lassen, ob Sie bereits die für das Bestehen der Prüfung in Deutschland erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Gegebenenfalls können Sie sich noch mit einigen Fahrstunden auf die Prüfung vorbereiten."
Das Merkblatt kann auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums oder direkt unter diesem Link heruntergeladen werden.
(bub)