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Urteil: Blinken und doppelte Rückschau

22.07.2017 12:15 Uhr
Urteil: Blinken und doppelte Rückschau
Im verhandelten Fall kam es beim Linksabbiegen zur Kollision
© Foto: Stefan Körber/Fotolia

Wer nach links abbiegt, muss sich doppelt absichern. Im Unfallfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der linksabbiegende Autofahrer diese Pflichten nicht erfüllt hat.

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Biegt jemand nach links ab, muss er zum einen blinken, zum anderen jedoch auch doppelt nach hinten schauen, ob ein nachfolgendes Fahrzeug womöglich zum Überholen ansetzt. 

In dem entschiedenen Fall vor dem Oberlandesgericht Jena wollte die Verletzte nach links abbiegen. Ein nachfolgendes Fahrzeug überholte sie jedoch in diesem Moment links, so dass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Es konnte nicht geklärt werden, ob die Verletzte tatsächlich links geblinkt hatte und insbesondere ihre doppelte Rückschaupflicht ausgeübt hatte.

In einem solchen Fall gehen die Unklarheiten zu Lasten der Linksabbiegerin. Laut Gericht spricht der Beweis des ersten Anscheins dagegen, dass sie diesen Erfordernissen gerecht geworden ist. (ctw/tr)

Oberlandesgericht Jena
Aktenzeichen 7 U 152/16 

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