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Reform des Fahrlehrerrechts: Erstmals konkretere Aussagen aus dem Ministerium

16.07.2016 13:46 Uhr
Reform des Fahrlehrerrechts: Erstmals konkretere Aussagen aus dem Ministerium
Der geschäftsführende Vorstand (v.l.n.r.): Dieter Quentin, Gerhard von Bressensdorf und Kurt Bartels
© Foto: Sylke Bub

Konkretere Informationen zu den Reformplänen und die Wahl zum geschäftsführenden Vorstand prägten die BVF-Mitgliederversammlung.

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Kurt Bartels ist neuer 2. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).  Der Berliner Peter Glowalla, seit 22 Jahren 1. stellvertretender BVF-Vorsitzender, hatte sich bei der turnusgemäß anstehenden Wahl nicht erneut zur Verfügung gestellt. An seine Stelle wählte die BVF den bisherigen 2. Stellvertreter Dieter Quentin aus Niedersachsen. Kurt Bartels, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Nordrhein, konnte sich bei der Wahl gegen Dr. Walter Weißmann aus Bayern durchsetzen.

Konkretere Aussagen zur Reform des Fahrlehrerrechts

Die Mitgliederversammlung der BVF hatte noch viele weitere interessante Aspekte. So gab es aus dem für das Fahrlehrerrecht zuständigen Referat im Bundesverkehrsministerium (BMVI) erstmals etwas konkretere Aussagen zur Fahrlehrerrechtsreform. Demnach wird es beispielsweise keine bundeseinheitliche Überwachung von Fahrschulen geben. „Wir haben es in den Diskussionen nicht geschafft, uns innerhalb der Arbeitsgemeinschaft auf ein bundesweit einheitliches Überwachungssystem bei der detaillierten Ausgestaltung zu einigen“, so Ingo Buchardt vom BMVI. „Wir geben hier nur einen Rahmen vor“. Der beinhalte unter anderem ausdrücklich die Aufnahme der pädagogischen Überwachung sowie ein einheitliches Maßnahmensystem, wenn Mängel festgestellt werden.

Ministerium verteidigt mangelnde Beteiligung der Fahrlehrerschaft

Referatsleiterin Renate Bartelt-Lehrfeld verteidigte die in den vergangenen Wochen harsch kritisierte mangelnde Beteiligung des Berufsstandes an den Reformplänen. In den zurückliegenden Jahrzehnten sei die Zusammenarbeit mit der BVF geprägt gewesen von einem frühzeitigen Einbinden in viele Entscheidungs- und Rechtsetzungsprozesse innerhalb des Bundesverkehrsministeriums, was nicht dem formalen Vorgehen innerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens entspreche,  so Bartelt-Lehrfeld. „Es haben sich jedoch die Rahmenbedingungen in der Verbändelandschaft geändert. Weitere, die Interessen der Fahrlehrerschaft vertretende Institutionen sind hinzugekommen.“ Diese Änderungen hätten es dem BMVI und auch den Ländern ratsam erscheinen lassen, die Zusammenarbeit unter formalen Gesichtspunkten erfolgen zu lassen. Und das bedeute, dass sich die Fahrlehrerschaft gedulden müsse, bis der fertige Referentenentwurf vom Minister unterzeichnet sei.

Gerhard von Bressensdorf: Es knistert im Detail

Ein Vorgehen, dass für das Gelingen der Reform nicht besonders sinnvoll sei, erklärte der Bundesvorsitzende Gerhard von Bressensdorf. „Es knistert nicht an der großen Linie, es knistert im Detail.“ Deshalb sei es wichtig, den Berufsstand rechtzeitig zu beteiligen und ihm Gelegenheit zu geben, die Entwürfe frühzeitig zu prüfen. „Sobald etwas auf dem Tisch liegt, können wir die Tragweite sehen“, so von Bressensdorf. Und manchmal sei es doch so, dass aus der Praxis noch wichtige Hinweise kommen, an die die Verwaltungsfachleute und –experten eben noch nicht gedacht haben.

Weitere Details aus der Mitgliederversammlung zur Reform, zur  Erwiderung von Gerhard von Bressensdorf, zum BVF-Geschäftsbericht und anderen Punkten, stehen in der August-Ausgabe der „Fahrschule“

(bub)

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