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Automatikregelung ist gekippt

28.11.2019 15:50 Uhr
Automatikregelung ist gekippt
Das Konzept für die Umsetzung der neuen Regelung soll noch vor Weihnachten fertiggestellt werden
© Foto: Sebastian Bernig/stock.adobe.com

Die EU hat den Weg frei gemacht für den Wegfall der Automatikbeschränkung.

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Jetzt ist es offiziell: Die Automatikregelung ist gefallen, das Bundesverkehrsministerium (BMVI) kann sich an die Umsetzung machen. „Ein Konzept für die Umsetzung soll noch vor Weihnachten erarbeitet werden“, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). „Das BMVI geht davon aus, dass die neue Regelung dann im Sommer 2020 in Kraft treten kann.“

Es ist geplant, dass unter folgenden Voraussetzungen auf den Automatikeintrag verzichtet werden kann:

  • Der Bewerber absolviert während der Ausbildung in der Fahrschule zusätzlich eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug. Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.
  • Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann. Dazu gehören unter anderem Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.
  • Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes.

Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde soll die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein entfallen. Die Qualität der Maßnahme und die Unparteilichkeit von Fahrschule und Fahrlehrern soll durch Maßnahmen wie zum Beispiel einheitliche Vordrucke, Anzeigepflichten der Fahrschule und Fahrschulüberwachung sichergestellt werden. Die Auswirkungen der Maßnahme sollen evaluiert werden.

„Es ist geplant, dass sowohl die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug als auch der Test bereits vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden können“, so Dieter Quentin.

(bub)

 

 

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KOMMENTARE


Erhard Schmalz

12.06.2020 - 22:31 Uhr

Es ist leider sehr ruhig von der Automatikregelung geworden. Man erfährt nirgenwo was Aktuelles.


Mathias Borchard

10.07.2020 - 07:53 Uhr

Die Neuregelung der Fahrerlaubnisprüfung (FE-Prüfung) hat in meiner Fahrschule zu kontroversen Diskussionen geführt. Der einer FL findet es gut, der andere widerum nicht und der Dritte enthält sich. Ich selbst bin absolut für die Neuregelung. Im Zeitalter von Smartphones, Whatsapp und von Hubschraubereltern verwöhnte Jugend wird eine manuelle Ausbildung immer schwieriger. Das Leistungspotenzial der Führerscheingeneration fällt von Jahr zu Jahr immer weiter ab. Traurigerweise müssen wir Fahrschulen uns dem anpassen. Auf der anderen Seite steht, dass all die hochtechnisierten Assistenzsysteme der PKW´s wirklich nur mit Automatikgetriebe einsetzbar sind. Fazit: Ich bin absolut FÜR die Neuregelung.


Sylvio Rich

07.08.2020 - 17:40 Uhr

Es ist längst überfällig, in manchen Ländern gibt es keine Schalter. Ich als FL bin absolut dafür, wie vorher im Kommentar erwähnt, durch die viele neue Technik macht es erst Sinn mit einem Automatikfahrzeug. Fahrschüler sind zunehmend überfordert mit dem heutigen Verkehr, also Daumen hoch.


Peter Rummel

08.08.2020 - 07:45 Uhr

Thema Automatik Regelung. Man hat vor Jahren die Prüfungungsübung Anfahren am Berg abgeschafft, weil es Bundesländer ohne Hügel gibt, und jetzt soll bei der Prüfung durch den Fahrlehrer, anfahren am Berg geprüfte werden. Wie soll das im Flachland funktionieren. Es wird etwas eingeführt ohne Hirn. Da es leider in der Fahrlehrer schaft auch viele schwarze Schafe gibt, ist meiner Meinung nach diese Automatik - Schaltwagenregelung eine reine Geld druck Maschine. Es gibt jetzt schon Kollegen, welche bei B 196 keinen Wert auf gem. §7 FeV Schutzkleidung legen. Was soll bei einer Überprüfung durch die Treuhand festgestellt werden. Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.


Claudia Arnold

04.09.2020 - 22:26 Uhr

Für uns Fahrschulen ist es auf jeden Fall ein großer Aufwand, wie viele Schaltwagen soll ich vorhalten ? Soll ich einen manuellen Schalter für alle Mitarbeiter zum buchen bereitstellen, und alle Mitarbeiter fahren Automatik ? Oder halbe/halbe? Kann ich einem oder 2 Mitarbeitern zumuten für die anderen die Schaltwagenstunden zu machen ??? Ich bin etwas ratlos. Dürfen wir nach den aktuellen Vorfällen um B196 sicher den Test selbst durchführen, oder wird sich die Politik noch umentscheiden ? Mindestends ein Auto mehr bedeutet auf jeden Fall mehr Kosten, welche ich an meine Kunden weitergeben muss. Ich bin nicht glücklich damit, 3-5 Jahre zu früh, weil noch sehr viele Schalter auf dem Markt sind.


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