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Corona-Lockerungen: Kleine Schritte statt großer Sprünge

16.04.2020 11:44 Uhr
Corona-Lockerungen: Kleine Schritte statt großer Sprünge
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich zum weiteren Vorgehen in der Coronakrise geäußert
© Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa/picture-alliance

Bund und Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Coronakrise geeinigt. Eine schnelle Rückkehr ins „alte Leben“ ist vorerst vom Tisch.

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Kontaktauflagen: Persönliche Kontakte bleiben weiterhin eingeschränkt – mindestens bis 3. Mai. Damit gilt weiterhin: eineinhalb Meter Mindestabstand zu anderen Personen. Im Freien darf man nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein – zum Beispiel also mit der eigenen Familie –, alleine oder mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Atemschutzmasken: Die Bundes- und Landesregierungen empfehlen, Schutzmasken zu tragen, besonders wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden oder beim Einkaufen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Handelsgeschäfte: Von kommendem Montag an dürfen Geschäfte, die nicht größer sind als 800 Quadratmeter, wieder öffnen. Dabei müssen strikte Hygieneauflagen beachtet werden. Autohäuser, Fahrrad- und Buchhändler dürfen ebenfalls wieder öffnen, auch wenn diese größer sind als 800 Quadratmeter. Frisöre werden wohl ab 4. Mai öffnen – sie müssen Schutzkleidung tragen. Restaurant, Bars, Clubs, Theater und Ähnliches müssen weiter geschlossen bleiben – für Lieferservices und To-Go-Anbieter gelten Ausnahmen.

Firmen und Betriebe: Unternehmen werden weiterhin zu „Home Office“ angehalten, wenn das möglich ist, außerdem müssen auch sie strenge Hygienevorschriften beachten. Innerhalb der Belegschaft sollen nicht erforderliche Kontakte vermieden werden, das gleiche gilt gegenüber Kunden.

Schulen und Kindertagesstätten: Ab 4. Mai soll es in Schulen eingeschränkt wieder losgehen. Das gilt für Abschlussklassen und obere Grundschulklassen. Kindertagesstätten sind mindestens bis zum 4. Mai „dicht“.

Großveranstaltungen: Diese bleiben voraussichtlich bis zum 31. August verboten.

Gottesdienste: Diese bleiben weiter untersagt.

Reisen: Die Bundesbürger sollen privat nicht reisen. Wer in Deutschland übernachten will, muss einen notwendigen Zweck vorweisen können. Urlaub fällt nicht darunter.

Wie es weitergeht: Am 30. April treffen sich Bund und Länder erneut, um die Ergebnisse zu begutachten und das weitere Vorgehen zu besprechen.  

(tc)

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