Der traditionsreiche Versicherer Debeka weist in einer Aussendung darauf hin, wie man seinen gepflegten in die Jahre gekommenen fahrenden Untersatz offiziell zum Oldtimer machen kann.
Dazu muss der Wagen mindestens 30 Jahre alt sein, das Alter wird dabei ab Erstzulassung berechnet. Somit fallen bereits Fahrzeuge aus dem Jahr 1995 darunter, wie zum Beispiel ein BMW Z3. Damit es mit der Eintragung als Oldtimer klappt, sollte das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand sein, was heißt, dass keine gravierenden Modifikationen an Karosserie, Motor, Fahrwerk oder im Innenraum vorgenommen wurden. Restaurierungen müssen durch einen Fachmann erfolgt sein.
Dann braucht es noch ein Gutachten nach § 23 der StVZO, wodurch der Erhaltungszustand und die Originalität des Fahrzeuges bestätigt wird. Dieses wird von den amtlich anerkannten Prüfstellen erstellt. Zusätzlich muss der Wagen auch eine HU bestanden haben. Sind diese Hürden überwunden, kann ein H-Kennzeichen mit den dafür nötigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, obig erwähntes Gutachten und HU) beantragt werden.
Das H-Kennzeichen macht das Fahrzeug nun offiziell zum Oldtimer, für die es spezielle Versicherungen gibt, die oft günstiger sind und auf ältere Fahrzeuge angepasst sind.
Falls Sie schon mal daran gedacht haben, ein älteres Fahrzeug als Prüfungsfahrzeug einsetzen zu wollen, steht dem prinzipiell nichts im Wege. Am Beispiel des Golf 2 ist dies laut TÜV Nord durchaus möglich, da dieses Modell damals als Prüfungsfahrzeug im Einsatz war. Auch ABS ist nicht verpflichtend, da es damals nicht Serie war. Das Fahrzeug braucht aber vier Türen und muss sich im Serien-Zustand befinden, also ohne Änderungen am Fahrwerk etc.