Seit dem 1. August ist für Fahranfänger Alkohol am Steuer tabu. Das Verbot gilt für alle Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei Verstößen werden 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig, gegebenenfalls kommen eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar hinzu. (kitz, 1.8.07)
Alkoholverbot für Fahranfänger in Kraft getreten
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.