Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 der Wiedereinführung bereits einmal verwendeter Unterscheidungskennzeichen zugestimmt. Die im Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorgesehene Möglichkeit, dass Kommunen ganz neue Kennzeichen beantragen können, lehnt die Länderkammer aber ab.
Die Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht vor, dass die Länder beim Bundesverkehrsministerium beantragen können, nicht mehr gültige Kennzeichen wieder einzuführen. Das Ministerium soll sie dann im Bundesanzeiger veröffentlichen. Bisher gültige Kennzeichen gelten als beantragt und genehmigt.
Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen übrigens, Anhänger „für den Einsatzzweck der Feuerwehren“ künftig von der Zulassung zu befreien. Der Innenausschuss empfiehlt dies darüber hinaus auch für Anhänger, die im Katastrophenschutz eingesetzt werden.
(dif)