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Antriebsbatterien: Acht Jahre Garantie sind Standard

28.06.2021 13:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
Antriebsbatterien: Acht Jahre Garantie sind Standard
Damit die Garantie der Antriebsbatterien auch gilt, müssen Besitzer einige Regeln einhalten
© Foto: auto-medienportal.net/VdTÜV

In einer aktuellen Befragung hat der ADAC die Garantieversprechen der Hersteller für die Akkus von Elektroautos unter die Lupe genommen. Ergebnis: Alle Hersteller geben langjährige Versprechen auf die Lebensdauer.

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Standard sind meist acht Jahre oder 160.000 km Laufleistung. Abweichungen nach unten gibt es nur bei Kleinfahrzeugen mit entsprechend schwächeren Batterien, der Spitzenreiter verspricht sogar zehn Jahre und eine Million Kilometer, schreibt der ADAC.

Ein natürlicher Verschleiß der Batterien ist technisch bedingt und lässt sich nicht verhindern. Deshalb werden die Garantieversprechen auf einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität von meist 70 Prozent innerhalb des Garantiezeitraumes gegeben. Sinkt die Kapazität darunter, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. In einem solchen Fall können Batterien aller Hersteller laut ADAC durch den Ersatz einzelner Module wieder in einen alltagstauglichen Zustand versetzt werden. Ein kompletter Austausch ist in den meisten Fällen nicht nötig.

Garantiebedingungen beachten

Voraussetzung ist, dass die in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen festgelegten Benutzerregeln und Garantieausschlussgründe eingehalten werden. Kritische Zustände, verursacht durch unsachgemäße Behandlung, können im Batteriemanagement gespeichert und später ausgelesen werden. Bei einigen Herstellern kann das zum Garantieausschluss führen.

Deshalb haben die ADAC-Experten folgende Empfehlungen:

  • Fahrzeug unbedingt nach Herstellervorschrift und Intervall warten lassen
  • Rückrufe und Serviceaktionen sowie Kundendienstmaßnahmen zur Batterie immer durchführen
  • Vorschriften zum Betrieb, Behandlung und zur Pflege nach Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen einhalten
  • Bei der Prüfung eines Garantiefalls vorab Kosten klären
  • Garantieansprüche unverzüglich geltend machen

 

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