Mit einer Pressemitteilung hat der Landesverband Bayerischer Fahrlehrer (LBF) am 31. August 2011 über das Gutscheinsystem der Firma Groupon informiert, mit dem unter anderem Ausbildungsgutscheine für weniger als die Hälfte des regulären Preises angeboten werden. Wie der Verbandsvorsitzende Dr. Walter Weißmann vorrechnet, bleibt dem Fahrlehrer, der die Gutscheine anbietet, auch noch weniger als die Hälfte des Preises, den der Fahrschüler entrichtet. Damit könne der Fahrschulinhaber noch nicht einmal die Kosten der Ausbildungsfahrzeuge decken geschweige denn den ausbildenden Fahrlehrer bezahlen. Weißmann zeigt einen weiteren „Pferdefuß“ an der Sache: Wenn eine Fahrschule über das Gutscheinsystem guten Zuspruch bekommt, muss sie ihre Kapazitäten auf Monate oder sogar Jahre hinaus für die Abwicklung der Gutscheine reservieren. Da der Fahrschüler laut den Geschäftsbedingungen von Groupon keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt hat und den mit der Fahrschule abstimmen soll, kann unter Umständen erheblicher Ärger mit den Fahrschülern drohen. Groupon zahlt den Anteil an die Fahrschule auch nur dann aus, wenn die Leistung vom Gutscheininhaber in Anspruch genommen wird. Der Vorstand des LBF empfiehlt in seiner Pressemitteilung, scheinbar günstige Ausbildungsangebote kritisch zu prüfen. Eine seriöse und ordentliche Fahrausbildung sei nicht „für einen Apfel und ein Ei“ zu bekommen. Die Pressemitteilung kann man im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen. (dif)
- Gutschein-Mitteilung (245.6 KB, PDF)