Mit Wirkung ab dem 1. März 2006 übernimmt das Bundesland Niedersachsen die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für das Begleitete Fahren ab 17. Damit treten engere Bestimmungen des Landes wie zum Beispiel die Einengung des Begleiters auf die Erziehungsberechtigten oder die obligatorische Einweisung der Begleitpersonen außer Kraft. Das geht aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hervor, den der Fahrlehrerverband Niedersachsen bereits auf seiner Homepage zum Herunterladen bereit hält. Außer dem Erlass finden niedersächsische Fahrlehrer dort auch einen Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren, einen Antrag für die Begleitpersonen und ein Muster der Prüfungsbescheinigung zum Download vor. Damit können sich die Fahrlehrer selbst aus erster Hand informieren und der interessierten Öffentlichkeit kompetente Auskünfte geben. Auf der Homepage des Verbandes ist in der Navigationsleiste am linken Bildschirmrand der Button "Begleitetes Fahren" zu finden. Dort sind die Informationen hinterlegt. Unter Umständen muss man auf der Seite etwas nach unten scrollen, um zum Text zu stoßen. (dif, 17.02.06) http://www.fahrlehrerverband-niedersachsen.de
BF 17: Niedersachsen übernimmt Bundes-Lösung
Ab dem 1. März 2006 gelten auch für die niedersächsischen "Vorreiter" des Begleiteten Fahrens ab 17 dieselben Grundregeln wie in den anderen Bundesländern, die am Modellversuch teilnehmen.