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Brüssel: 3. EU-Richtlinie in greifbarer Nähe

12.10.2006 09:12 Uhr

Eine Einigung, die neben dem Führerschein-Umtausch auch ein wirksameres Vorgehen gegen den „Führerscheintourismus“ einschließt, scheint kurz vor der endgültigen Verabschiedung zu stehen.

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Nach 15 Jahren Debatte um einen einheitlichen EU-Führerschein und drei Jahren Tauziehen um den dazu letzten Gesetzentwurf von 2003 zeichnet sich eine Einigung zwischen Europäischem Parlament (EP), EU-Ministerrat und EU-Kommission ab. Der EP-Verkehrsausschuss befürwortete am 10. Oktober 2006 prinzipiell den Vorschlag seines belgischen Berichterstatters Mathieu Grosch, den seit Februar 2005 ausgehandelten Kompromiss dem EP-Plenum zur Annahme zu empfehlen. Die Einigung in Form eines „Gemeinsamen Standpunktes“ des Rates sieht vor, dass alle neu ausgestellten Führerscheine spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Dritten Führerschein-Richtlinie dem harmonisierten Plastikmodell im Kreditkartenformat entsprechen müssen - ebenso jede Fahrerlaubnis, die durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ersetzt werden muss. Das wäre wahrscheinlich im Jahr 2013 der Fall, denn mit dem Inkrafttreten des Gesetzes durch Veröffentlichung im EG-Amtsblatt wird 2007 gerechnet. Spätestens 26 Jahre nach Inkrafttreten müssen dann die heutigen 112 im EU-Umlauf befindlichen nationalen Führerscheinvarianten durch das Einheitsmodell ersetzt sein. Nach dieser flächendeckenden Einführung der harmonisierten Fahrerlizenz könnten sich die EU-Länder für ihre Gültigkeit zwischen zehn und fünfzehn Jahren entscheiden. Verankert in der Direktive wäre auch eine Bestimmung gegen den „Führerscheintourismus“: Hat ein EU-Land eine Fahrerlaubnis eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen, darf kein anderer Staat der Gemeinschaft dafür eine neue ausstellen. Deshalb soll ein EU-weites Netz zum Datenaustausch über Führerscheine aufgebaut werden. Außerdem soll die Richtlinie erstmals „Anforderungen an die Fahrprüfer“ regeln. Führerscheinrechte, die vor der Anwendung der Richtlinie erworben wurden, erhielten Bestandsschutz und blieben unberührt. Es würde dem Ermessen der Unionsländer überlassen, ob sie die Erneuerung der Dokumente ab einem bestimmten Alter der Pkw-Fahrer mit Sehtests oder anderen Tauglichkeitskontrollen verbinden. Die Absicht der EU-Kommission, für Pkw-Lenker ab 65. Lebensjahr alle fünf Jahre Gesundheitsprüfungen gesetzlich vorzuschreiben, ist vom Tisch. Die Regelungen zu medizinischen Untersuchungen für Berufskraftfahrer ab Altersgrenze 50 bleiben bestehen. Das Parlamentsplenum will im Dezember in zweiter Lesung abstimmen. Bestätigt es die jetzigen mit dem Rat abgestimmten Veränderungen am Rechtstext der Kommission, könnte die Richtlinie sofort verabschiedet werden und schon im Frühjahr 2007 in Kraft treten. (eva, 12.10.06)

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