Der Bundesrat hat am 10. März der Einführung von zwei neuen Schildern für Straßentunnel zugestimmt. An jeder Tunneleinfahrt soll künftig das „Zeichen 327 Tunnel“ stehen. Bei Tunneln von mehr als 400 Meter Länge sollen darauf der Namen des Tunnels und seine Länge mit angegeben werden. Bei Tunneln mit mehr als 3.000 Meter Länge soll alle 1.000 Meter die noch zurücklegende Tunnelstrecke angezeigt werden. Die Zeichen für „Licht an“ (siehe Foto) und „Licht aus?“ sollen künftig wegfallen (Foto: ddp / Joerg Koch). Am Beginn einer Nothalte- oder Pannenbucht soll künftig das „Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht“ stehen. Als Vorankündigung darf es mit einem Zusatzzeichen, das die Entfernung anzeigt, aufgestellt werden. Nach dem „Tunnelschild“ muss man das Abblendlicht einschalten und darf nicht mehr wenden. Wer dem zuwider handelt, bezahlt ein nach dem Grad der Gefährdung gestaffeltes Bußgeld. Ein Bußgeld für das unberechtigte Halten und Parken in der Nothaltebucht wurde ebenfalls neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Diese Regelungen treffen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO) und eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Sie gelten ab April. Die Bundesregierung setzt damit EU-Vorgaben um. (dif, 13.03.06)
Bundesrat stimmt neuen Tunnelzeichen zu
Der Bundesrat hat am 10. März der Einführung neuer Tunnelzeichen zugestimmt, die mehrere alte Schilder ablösen sollen.