Nach der Zustimmung des Bundestages hat der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.2.2008 dem Entwurf der Bundesregierung eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes“ zugestimmt. Damit dürfen Fahrlehrer, die ihre Fahrlehrerlaubnis in einem Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz erworben haben, vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland tätig werden. Sie müssen dazu aber die nötigen Sprachkenntnisse nachweisen und an einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung teilnehmen. Mit dieser Regelung wurde die „Berufsanerkennungsrichtlinie“ der EU (2005/36/EG) umgesetzt. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung zuvor aufgefordert, zu prüfen, ob die Novelle nicht inländische Fahrlehrer diskriminiert, die viel höheren Anforderungen als ihre ausländischen Kollegen unterliegen. „Die Bundesregierung ist dieser Prüfbitte nachgekommen und hat keine Inländerdiskriminierung festgestellt“, heißt es dazu in einer Bundestagsdrucksache. Der CDU-Abgeordnete Gero Storjohann erklärte während der Debatte im Bundestag, im Interesse der Verkehrssicherheit könne er sich vorstellen, die Fahrlehrerausbildung durch ein Praktikum zu Beginn der Ausbildung und eine anschließende Eignungsprüfung zu ergänzen. Er unterstütze außerdem die Bestrebungen der deutschen Fahrlehrerschaft, ein Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen zu etablieren. (dif, 15.2.08)
Bundesrat: Weg frei für ausländische Fahrlehrer

Die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert.