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DVR: Vision Zero in Straßenverkehrsgesetz aufnehmen

23.06.2023 11:16 Uhr | Lesezeit: 2 min
Unfall
Erinnerung an einen tödlichen Verkehrsunfall
© Foto: auto-medienportal/ACE

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den Reformvorschlag zum Straßenverkehrsgesetz und wünscht sich, dass die „Vision Zero“ ins neue Regelwerk aufgenommen wird.

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„Der vorliegende Reformvorschlag zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DVR-Manfred Wirsch. „Die Aufnahme der Nebenziele, Klima- und Umweltschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung, könnte die Gestaltung eines sicheren Verkehrssystems im Sinne des Präventionsprinzips erleichtern.“ Dazu seien aber unter anderem auch Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlich.

Klarheit für alle Bereiche und Anwendungsfälle

„Die Vision Zero ist ein auch von der Politik formuliertes Ziel. Sie sollte daher ganz explizit als Hauptziel ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden. Dann hätten wir für alle wesentlichen Bereiche und Anwendungsfälle des Verkehrsrechts Klarheit“, sagt Wirsch weiter.

Schließlich kenne das Verkehrsrecht die Vision Zero bereits in der Allgemeinen Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), welche den zuständigen Behörden bereits heute vorschreibt, die Vision Zero als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen anzuwenden. Mit einer Aufnahme ins Straßenverkehrsgesetz könnte dies gesetzlich für alle Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs festgeschrieben werden.

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