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Ergebnissicherung auf dem Podium

23.11.2019 13:43 Uhr
Ergebnissicherung auf dem Podium
Die Referenten der Workshops und Moderatorin Sylke Bub (r.)
© Foto: André Tillmann

Zum fachlichen Abschluss des Symposiums „Zukunft Fahrschule“ hielten die Referenten in einer Podiumsdiskussion die wichtigsten Erkenntnisse fest. Anschließend äußerte der Bundesvorsitzende noch einige Gedanken zu Nachwuchs, Recht und Digitalisierung.

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So mancher neuer Gedanke, so manche Frage kommt über Nacht, wusste Sylke Bub. Die Chefredakteurin der Zeitschrift FAHRSCHULE leitete die Podiumsdiskussion am Samstagmorgen, die einerseits die Ergebnisse des Symposiums „Zukunft Fahrschule“ sicherte, andererseits die Möglichkeit bot, mit etwas Abstand zu den Workshops am Vortag Fragen zu stellen. Und nicht zu vergessen: Die Teilnehmer konnten nur an drei der vier Angebote am Freitag mitarbeiten – insofern war für sie die Essenz des Workshops doppelt hilfreich.

Den Anfang machte Dieter Quentin, der seine Erfahrungen aus dem Workshop 1 „Digitalisierung und neue Mobilität – Auswirkungen auf die Fahrschulen“ zusammenfasste. Auf die Nachfrage von Moderatorin Bub, welche Möglichkeiten die Digitalisierung in der Fahrschulausbildung biete, konstatierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), dass die Lehr-Lern-Medien der Fachverlage schon hervorragende digitale Angebote entwickelt haben. Man müsse sich nun Gedanken machen, welche Teile der theoretischen Ausbildung in das Blended Learning verlagert werden können (z. B. Faktenwissen), um im Präsenzunterricht Zeit für wichtigere Inhalte zu gewinnen. Als einen weiteren Vorteil der Digitalisierung machte Quentin die Entbürokratisierung aus. Hier sei man „auf einem guten Weg“.

Auf Quentin folgte sein erster Stellvertreter, Kurt Bartels, und dessen Resümee des Workshop 2 „Digitalisierung, Abstimmung und Co. – Wie sieht die Fahrausbildung und Prüfung der Zukunft aus?“. Bartels erachtet die permanente enge Abstimmung mit den technischen Prüfstellen als unerlässlich, damit auch geprüft werde, was ausgebildet wird, und ausgebildet wird, was geprüft wird. „Wie können Fahrlehrer Fahrerassistenzsysteme in der Ausbildung einsetzen?“, fragte Bub. Das sei eine gute Frage, entgegnete Bartels, es sei wichtig, sich über solche didaktischen Fragen Gedanken zu machen. Zunächst gelte es, den Fahrschülern das „analoge“ Fahren wie bisher zu vermitteln, um dann schrittweise FAS einfließen zu lassen – möglicherweise sogar in speziellen Übungsfahrten, in der ganz gezielt deren Einsatz trainiert wird. In diesem Zusammenhang sei wichtig, so Bartels, dass die FAS in den noch nicht veröffentlichten Fahraufgabenkatalog aufgenommen werden. Co-Referent Mathias Rüdel, Geschäftsführer TÜV/Dekra arge tp 21, ergänzte, er wünsche sich vom Verordnungsgeber einen Rahmen, in der der anerkannte Prüfer oder Sachverständige bei einer Autobahnfahrt beispielsweise den Einsatz der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage prüfen darf. Ferner biete die Digitalisierung Chancen, wenn Daten aus Ausbildung und Prüfung miteinander verglichen werden können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die das Ausbildungsniveau heben.

Workshop 3 „Fahrlehrerausbildung 2.0 – Die Fahrlehrerausbildung nach der Reform“ leiteten Harry Bittner und Frank Dreier, die Vorsitzenden der benachbarten Fahrlehrerverbände Thüringen und Hessen. Sie bilanzierten, dass die Reform wichtig gewesen sei, um die Professionalisierung in der Fahrschulausbildung hochzuhalten, dass gleichwohl sowohl vonseiten der Fahrlehrerausbildungsstätten als auch vonseiten der Ausbildungsfahrschulen Luft nach oben sei. Insbesondere die Abstimmung zwischen beiden Parteien sei verbesserungswürdig, sagte Bittner. Gerade in der Einführungsphase sollte die Möglichkeit zur Kommunikation genutzt werden.

Die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf wirkt sich in Summe nicht negativ auf die Qualität der Ausbildung aus, antwortete Bittner auf Bubs Frage. Natürlich fehlen dem Anwärter einige Fahrstunden Erfahrung, die er früher im Rahmen des Erwerbs des Motorrad- und Lkw-Führerscheins gesammelt hat. Dafür biete die neue Ausbildung mit mindestens 1.000 Unterrichtseinheiten mehr Zeit, um pädagogische Kompetenzen zu vermitteln. Mehr Zeit wünschte sich Bittner für die Reflexion: Fahrlehreranwärter bräuchten mehr Zeit, das Erlernte einzuordnen und daraus Fragen an die Ausbildung zu entwickeln. Frank Dreier betonte abschließend, dass die Fahrlehrerprüfung erst dann rund und schlüssig werde, wenn die Anwärter kompetenzorientiert geprüft würden. Doch sei man auch hier auf einem guten Weg.

Das Thema von Jürgen Kopp, zweiter stellvertretender Vorsitzender der BVF, war „Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung: Konsequenzen für die Fahrschulen aus der Umsetzung der Regelung (EU) 2018/645“. Er hob als wichtigste Fakten des Workshops 4 heraus, dass die ursprüngliche Frist (23. Mai 2020), zu der die EU-Direktive in deutsches Recht umgesetzt sein sollte, nicht eingehalten werde. Der Gesetzgeber sei jedoch optimistisch, dass die Umsetzung bis in den Spätherbst 2020 gelinge. Dann wird nach jetzigem Kenntnisstand die Weiterbildungszeit für Berufskraftfahrer als Arbeitszeit gewertet. Das biete für Ausbildungsstätten durchaus die Möglichkeit, nicht nur am Samstag auszubilden, sondern auch unter der Woche. Und: Es wird nicht mehr nötig sein, sieben Stunden am Stück zu schulen. Der Gesetzgeber überlässt es den Fahrschulen, wie sie die Schulungszeit aufteilen.

Zu guter Letzt gab Bundesvorsitzender Dieter Quentin noch seine Einschätzung zum Stand der Fahrausbildung in Deutschland ab. Sie habe sich in den vergangenen 20 Jahren „rasend schnell entwickelt“. Auch durch die EU-Führerscheinrichtlinie sei das professionelle Fahrausbildungssystem immer wieder bedroht gewesen, so zum Beispiel bei BF 17, als es der BVF, damals unter Leitung von Gerhard von Bressensdorf, gelungen ist, die Laienausbildung herauszuhalten und die Begleitphase erst nach der Prüfung zu installieren und nicht andersherum.

„Die rasant fortschreitende Digitalisierung bietet unendlich viele Chancen, die professionelle Fahrausbildung in Deutschland zu erhalten und zu unterstützen“, zeigte sich Quentin überzeugt. Er gab einen Ausblick darauf, was in dieser Hinsicht vom Gesetzgeber zu erwarten ist. Derzeit laufe das wissenschaftliche Projekt „Fahranfängervorbereitung in Deutschland – Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Optimierung der Fahrausbildung“. Ziel sei es, einen Kompetenzrahmen, in dem verbindliche Kompetenzstandards und Mindestausbildungsinhalte festgelegt werden, und ein Rahmencurriculum zu entwickeln. Hierin sollen inhaltliche, methodische und mediale Empfehlungen für Ausbildungsmodule bereitgestellt werden.

Insgesamt betrachtet Quentin die Digitalisierung als große Chance. Es gelte Überlegungen anzustellen, „in denen die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden, aber der Mensch niemals aus dem Fokus rücken darf“.

(ms)

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