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EU-Führerschein: Verkehrsminister einig

30.03.2006 10:33 Uhr

Laut der Vertretung der EU-Komission in Deutschland könnte die 3. EU-Führerscheinrichtlinie Ende 2006 in Kraft treten und müsste dann spätestens 2012 angewandt werden.

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Die Verkehrsminister der EU haben am 27. März 2006 einen Vorschlag der Kommission für eine 3. EU-Führerscheinrichtlinie angenommen, der die Einführung eines EU-weit einheitlichen Kartenführerscheins vorsieht. Das Dokument soll zehn Jahre gelten, wobei Mitgliedstaaten die Gültigkeit auch auf 15 Jahre ausdehnen dürfen. Es steht den Staaten frei, vor der Erneuerung eine ärztliche Untersuchung anzuordnen. Die mögliche Fristverlängerung kam auf Initiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zu Stande, der auch den Wegfall der Gesundheitsprüfungen bei der Erneuerung als sein Verdienst ansieht. Nach der neuen Richtlinie kann jeder Mitgliedstaat die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Führerscheins ablehnen, wenn dem Inhaber im Inland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nach einer Meldung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland muss das Europäische Parlament den Beschluss noch förmlich annehmen. Die Richtlinie könnte dann Ende 2006 in Kraft treten und wäre spätestens Ende 2012 anwendbar. Der deutsche Verkehrsminister will bereits nach der Verkündung „voraussichtlich um die Jahreswende“ hart gegen den Führerscheinmissbrauch vorgehen. (dif, 30.03.06)

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