Fahrschulinhaber, die sich zur Ruhe setzen möchten, sollten sich mehrere Jahre vor dem geplanten Termin auf den Verkauf, die Verpachtung oder die Aufgabe ihrer Fahrschule vorbereiten. Sonst müssen sie dem Finanzamt unter Umständen zuviel bezahlen. Das gilt auch für Unternehmer, die ihren Betrieb an den Sohn oder die Tochter weitergeben wollen. Sie müssen sich überlegen, ob sie stufenweise oder zu einem bestimmten Termin ganz aussteigen möchten. Worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt, erklärt der mit Fahrschulen vertraute Betriebsprüfer und Steuerberater Ansgar Brendel am 28. September 2006 in einem Tagesseminar, das in Korntal bei Stuttgart stattfindet. Die guten Ratschläge kosten für Mitglieder eines der Bundesvereinigung angeschlossenen Fahrlehrerverbands 150 Euro, für Nicht-Mitglieder 200 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Anmeldungen nimmt Nadine Demjanow von der FSG/TTVA gerne entgegen, der Tochtergesellschaft des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg. (dif, 12.04.06) Tel. 07 11 / 83 98 75 –10 Fax: 07 11 / 8 38 02 11 mailto:n.demjanow@fsg-ttva.de
Fahrschul-Verkauf sollte gut geplant sein
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg bietet im September ein Tagesseminar an, das sich mit der Unternehmensnachfolge beschäftigt.