Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat am 19. Juli 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angekündigt, der einen „vereinfachten Zugang zur Fahrerlaubnis“ für ehrenamtlich Tätige bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten vorsieht. Der Bundesratsinitiative Bayerns und Sachsens folgend sollen die ehrenamtlich Tätigen, die seit mindestens zwei Jahren die Klasse B besitzen, nach der organisationsinternen Einweisung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bekommen. Die genaue Umsetzung und Ausgestaltung bleibt den Bundesländern überlassen. Der Beschluss des Bundesrates sieht keinen Umtausch der Fahrberechtigung in eine allgemein gültige Fahrerlaubnis vor. Er gilt auch nur für die Dienstfahrzeuge der Hilfsorganisationen. Die Einweisung und die Prüfung dürfen Angehörige der entsprechenden Organisationen übernehmen, die mindestens 30 Jahre alt sind, seit mindestens fünf Jahren die Klasse C1 besitzen und höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Der Entwurf lässt alternativ dazu auch die Begleitung durch einen Fahrlehrer zu, auch durch solche, die kein Mitglied der betreffenden Organisation sind. Damit wurden einige ganz wesentliche Wünsche der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) berücksichtigt. (dif, 23.07.10)
- Länderantrag_Bayern_Sachsen (107.5 KB, PDF)
- Gesetzentwurf_Bundesrat (162.4 KB, PDF)