Ab 1. April 2006 müssen kennzeichenpflichtige Krafträder mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989 regelmäßig zur Umweltuntersuchung (AUK). Wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) bekannt gibt, beinhaltet die Untersuchung eine Abgas-Messung, die als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine „subjektive" Geräuschbeurteilung Pflicht, die der Prüfingenieur im Rahmen der Probefahrt unternimmt. Bei einem negativen Ergebnis muss er dann das Standgeräusch des Kraftrads messen. Die Frist für die Untersuchung der Umweltverträglichkeit liegt analog der HU bei zwei Jahren. (tt 16.02.2006)
Gesetzesänderung: Motorräder müssen zur AUK
Die Abgas-Messung und die „subjektive“ Geräuschbeurteilung ist ab dem 1. April auch für Krafträder Pflicht.