Ab dem 1. Januar 2013 wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Rundfunkgebühr mehr einziehen, sondern einen Rundfunkbeitrag erheben.
Für Unternehmen bringt das neue Modell zahlreiche Veränderungen mit sich. Der Beitrag für Unternehmen und Institutionen wird künftig anstatt nach der Anzahl der Geräte zukünftig nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge berechnet.
Künftig müssen Betriebsstätten mit neun bis 19 Beschäftigten monatlich den Betrag über 17,98 Euro zahlen, für kleinere Betriebe wird ein Drittel davon fällig (5,99 Euro monatlich), für alle größeren Betriebe gilt eine Beitragsstaffel, die bei 3.236,40 Euro endet.
Ein betrieblich genutztes Fahrzeug ist frei, für jedes weitere müssen monatlich 5,99 Euro gezahlt werden. Berechnet werden alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
Wenn sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten ergeben, ist dies einmal im Jahr, jeweils bis zum 31. März eines Jahres, mitzuteilen. Im Laufe dieses Jahres senden ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Schreiben an alle Unternehmen, in dem sie über das neue Beitragsmodell informieren und um die Übermittlung der Daten bitten.
(vb)