Die Regelungen für bundesweit einheitliche Modellversuche zum Begleiteten Fahren ab 17 sind am 18. August 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit haben die Länder jetzt eine Grundlage, um Modellversuche zu starten. Darauf weist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hin. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind auch zwei neue Straftatbestände für Tachomanipulationen geschaffen worden. Strafbewehrt werden jetzt Manipulationen des Tachostands und der Tempobegrenzer von schweren Lkw und Omnibussen. (dif, 19.08.05)
Grundlage für Begleitetes Fahren in Kraft
Während das Begleitete Fahren jetzt bundesweit erprobt werden darf, hat das Bundesverkehrsministerium Sanktionen für Tachofälscher verhängt.