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Hauptuntersuchung: Prüfer müssen künftig Probefahrt machen

02.11.2011 19:40 Uhr
Hauptuntersuchung
Die Sachverständigen müssen bald auch richtig Auto fahren und nicht nur am Lenkrad drehen und auf die Bremse treten
© Foto: TÜV Süd

Die Sachverständigen müssen bald auch richtig Auto fahren und nicht nur am Lenkrad drehen und auf die Bremse treten.

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Vor der Einfahrt in die Prüfgasse zur Hauptuntersuchung müssen die Sachverständigen bald eine Probefahrt machen. Sie soll mit mindestens 8 km/h absolviert werden und das Einschlagen der Räder nach beiden Seiten sowie eine Bremsung beinhalten. Dadurch soll die Wirkung der eingebauten Assistenzsysteme überprüft werden. Auf diese geplante Neuerung weist der TÜV Süd hin. Der Prüforganisation zufolge sieht das eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vor. Sie soll voraussichtlich im Februar den Bundesrat passieren und am 1. April 2012 in Kraft treten. Die Probefahrt müssen die Prüfer allerdings nur mit den ab diesem Zeitpunkt neu zugelassenen Fahrzeugen antreten, wenn die das erste Mal zur Hauptuntersuchung kommen. Weitere Neuerungen: Die Prüfplakette gilt künftig bundesweit einheitlich ab dem Tag der Prüfung. Außerdem soll der Prüfbericht so detailliert ausfallen, dass man ihn als Reparaturauftrag für die Werkstatt verwenden können soll. (dif)

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