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Kein Lappen für Gewalttäter

10.10.2012 15:48 Uhr
Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs können zum Fahrerlaubnisentzug führen
© Foto: hb-photography - fotolia

Die Fahrerlaubnis kann nicht nur aus verkehrsrechtlichen Gründen entzogen werden.

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Die Fahrerlaubnis kann nicht nur aus verkehrsrechtlichen Gründen entzogen werden, sondern auch wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Ein 20-Jähriger ist bereits seit Jahren straffällig und in der rechten Szene aktiv. Auch mehrere Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training haben keinerlei Verhaltensänderung herbeigeführt. Außerdem läuft gegen den Mann aktuell ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Deshalb könne auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wirtschaftliche und berufliche Nachteile, die daraus entstehen, habe der junge Mann hinzunehmen.

(cm)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Aktenzeichen 7 L 896/12

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