Die Fahrerlaubnis kann nicht nur aus verkehrsrechtlichen Gründen entzogen werden, sondern auch wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Ein 20-Jähriger ist bereits seit Jahren straffällig und in der rechten Szene aktiv. Auch mehrere Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training haben keinerlei Verhaltensänderung herbeigeführt. Außerdem läuft gegen den Mann aktuell ein Verfahren wegen Körperverletzung.
Deshalb könne auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wirtschaftliche und berufliche Nachteile, die daraus entstehen, habe der junge Mann hinzunehmen.
(cm)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen 7 L 896/12