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Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen

21.01.2016 12:59 Uhr
Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen
Bei Schneefall und schlechter Sicht muss die Fahrweise immer den Straßenverhältnissen angepasst werden. Nicht überall ist geräumt
© Foto: ADAC/dpp-Autoreporter

Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt nicht immer und überall. Der ADAC erklärt, ob und wie viel Schnee auf Straßen, Wegen und Parkplätzen liegen darf.

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Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt nicht immer und überall. Der ADAC erklärt, ob und wie viel Schnee auf Straßen, Wegen und Parkplätzen liegen darf.

Außerorts besteht eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen. Auf Rad- und Gehwegen existiert sie laut ADAC nicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Straßen bei Eis und Schnee an gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Das gilt auch für belebte und gekennzeichnete Fußgängerwege sowie Übergänge an Kreuzungen.

Radwege müssen innerhalb geschlossener Ortschaften nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen geräumt werden. Ist der Radweg nicht befahrbar, darf der Fahrradfahrer trotz einer Radwegbenutzungspflicht auf der Straße fahren. Bei einem Unfall auf einem geräumten Radweg trifft den Radfahrer in der Regel eine Mitschuld.

Abhängig von den unterschiedlichen regionalen Regelungen müssen Hausbesitzer Gehwege meist auf einen 1,20 Meter breiten Streifen freischaufeln - überwiegend von 7.00 bis 21.00 Uhr.

Räum- und Streufahrzeuge haben nicht immer Vorfahrt, dürfen aber dort fahren, wo es ihr Einsatz erfordert - sogar in Fußgängerzonen.

Auf privaten Kundenparkplätzen besteht zwar eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht des Eigentümers; der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf einen vollständig geräumten Parkplatz. Es genügt, wenn einzelne Zugänge zu Gebäuden oder Parkflächen geräumt und gestreut sind.

Unter einem Hausdach mit überhängendem Schnee sollte der Autofahrer wegen Dachlawinengefahr nicht parken. Der Hausbesitzer haftet nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

(dpp-AutoReporter/wpr/tc)

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