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Klage gegen Facebook geht in die erste Runde

Klage gegen Facebook geht in die erste Runde
Facebook droht Ärger: Eine Sammelklage gegen das Unternehmen könnte für einen blutigen Daumen sorgen
© Foto: Artistan / iStock / Thinkstock

Europas größte Datenschutz-Sammelklage gegen das soziale Netzwerk könnte weitreichende Folgen für das Unternehmen haben.


Datum:
03.02.2015
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Gerade ist Facebook wieder Diskussionsthema: Zum einen führte das beliebte soziale Netzwerk am 1. Februar neue Geschäftsbedingungen ein, wodurch das Verhalten der Nutzer noch stärker überwacht wird. Zum anderen wurde für die größte „Datenschutz-Sammelklage“ Europas der erste Verhandlungstermin für den 9. April 2015 festgelegt.

Hintergrund: Facebook-Nutzer hatten eine Klage gegen den Konzern eingereicht. Die Sammelklage betrifft dabei eine ganze Reihe von Problemen: ungültige Datenschutzbestimmungen, unrechtmäßiges Sammeln und Weitergeben von Daten, Ausspähen von Nutzern außerhalb von Facebook über „Like-Buttons“ oder „Apps“ und die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“.

Die Klage verfolgt zwei Ziele: Einerseits soll Facebook zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gezwungen werden. Andererseits sollen Facebook-Nutzer für die unrechtmäßige Datensammlung, -analyse und Verwertung entschädigt werden. Die Klage wurde am 31. Juli 2014 in Wien eingereicht. Schon in den ersten sechs Tagen der Aktion haben über 25.000 Nutzer ihre Ansprüche für die Sammelklage abgetreten. Über 53.000 weitere Nutzer haben sich inzwischen auf fbclaim.com registriert, um sich in weiterer Folge dem Verfahren anzuschließen. Insgesamt haben sich damit über 78.000 Nutzer für die Sammelklage gemeldet.

Mit der Klage wird von Facebook die Unterlassung der datenschutzwidrigen Praktiken verlangt sowie ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro pro Person für die bisherigen Rechtsverletzungen. „Ein mögliches Urteil könnte Facebook damit zwar leicht mehr als zehn Millionen Euro kosten – viel teurer könnte es Facebook jedoch kommen, wenn das Gericht feststellt, dass Teile des Geschäftskonzepts in Europa unzulässig sind“, erklärt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand von Roland ProzessFinanz.

(Roland/cm)

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