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Lockdown 2: Stand für Fahrschulen am Freitagabend

18.12.2020 19:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lockdown 2: Stand für Fahrschulen am Freitagabend
Zum Ende der ersten Lockdown-2-Woche gibt es in vielen Bundesländern noch einiges Chaos.
© Foto: HNFOTO/stock.adobe.com

Viele Unklarheiten auch noch nach Inkrafttreten des Lockdowns 2 sowie uneinheitliche Regelungen in Deutschland machen den Fahrschulen zu schaffen.

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Das Fahrschuljahr endet chaotisch. Der Start des Lockdowns 2 in der 51. Kalenderwoche läuft ähnlich schwierig ab wie schon beim ersten mal im Frühjahr. Auch nach Inkrafttreten des Lockdowns ist  in vielen Bundesländern noch Einiges unklar, weil weder die Fahrlehrerverbände noch die Prüforganisationen zu ihren Fragen verbindliche Aussagen aus Behörden und Ministerien erhalten, geschweige denn Einfluss nehmen konnten. Fahrschulen in Grenznähe zu anderen Bundesländern haben zudem mit den uneinheitlichen Regelungen innerhalb Deutschlands zu kämpfen. 

Aktuell, zum Ende der ersten Lockdownwoche, sind die Fahrschulen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geschlossen. Zum Teil gibt es Ausnahmen. So ist in Nordrhein-Westfalen die „berufsbezogene“ Ausbildung und Prüfung möglich. Ebenso dürfen alle bei Inkrafttreten des Lockdowns bereits disponierten Fahrerlaubnisprüfungen in NRW noch stattfinden. In anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind Prüfungen grundsätzlich weiter erlaubt; in Sachsen und Thüringen nur Theorieprüfungen. In Rheinland-Pfalz ist die Berufskraftfahrerausbildung sowie die Ausbildung und Prüfung in den Klassen C1E, CE und DE möglich.

Kein grundsätzliches Ausübungsverbot gibt es für Fahrschulen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Fahrlehrer dürfen dort unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen mindestens zum Teil weiter arbeiten. In Brandenburg dürfen bei Theorieunterricht und Seminaren maximal fünf Fahrschüler/Teilnehmer in einem Raum sitzen. In Baden-Württemberg ist alles verboten, was nicht auf eine Prüfung vorbereitet. Das heißt, es dürfen keine ASF/FES-Seminare, keine BKF-Weiterbildungen, keine Erste-Hilfe-Kurse und keine B196/B96-Ausbildungen stattfinden.

Nach wie vor ist im ganzen Bundesgebiet kein einziger Fall bekannt, in dem das Virus durch eine Fahrschule weiterverbreitet wurde - die Schutzmaßnahmen scheinen zu greifen. Nichtsdestotrotz gibt es auch in den Bundesländern, in denen gearbeitet werden darf, eine Reihe von Unternehmern, die sich aufgrund der hohen Inzidenz-Zahlen entschieden haben, ihre Fahrschule vorerst zu schließen. Allgemein ist die Unzufriedenheit derzeit in allen Bundesländern spürbar. In den von Schließungen betroffenen Bundesländern gibt es viel Zustimmung, aber auch eine sehr große Anzahl von Fahrlehrern, die unter Einhaltung strikter Schutzmaßnahmen arbeiten möchten. Auch in den Bundesländern mit offenen Fahrschulen sind bei weitem nicht alle Fahrlehrer mit der Entscheidung einverstanden. Es gibt eine Reihe von Stimmen, vor allem von angestellten Fahrlehrern, aber auch von Unternehmern, die Schließungen fordern. Allgemein geht ein großer Teil der Fahrlehrer aktuell noch davon aus, dass die Politik geschlossene Fahrschulen ab Mitte Januar wieder aufsperren lässt. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist das derzeit aber fraglich.

(bub)

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KOMMENTARE


Rolf Heynen

24.12.2020 - 19:48 Uhr

Typisch für deutsche Kleinstaaterei, wir sind Fahrlehrer nach Bundesrecht aber so ein Flickenteppich von Regeln, unverantwortlich


irmy

01.02.2021 - 19:44 Uhr

Alle nennen nur die Frisoere, wie sieht es in den Fahrschulen aus


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