Geringfügig Beschäftigte dürfen ab dem 1. Januar 2013 statt 400 nun 450 Euro verdienen. Bei einer Beschäftigung in der Gleitzone wird der zulässige Verdienst von 800 auf 850 Euro angehoben. Gleichzeitig besteht für beide Arten von Arbeitsverhältnissen künftig die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, von der sich die geringfügig Beschäftigten nur auf Antrag befreien lassen können. Bei einer solchen Befreiung muss der Arbeitgeber weiterhin einen Pauschalbetrag zur Rentenversicherung entrichten.
Das geht aus dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hervor, das der Bundesrat am 23. November 2013 gebilligt hat. Das Gesetz trifft auch Bestandsschutz- und Übergangsregelungen.
Ausführliche Informationen der Fahrlehrerversicherung dazu folgen im Februar-Heft der "Fahrschule".
(dif)