-- Anzeige --

Mithaftung für Falschparker möglich

13.07.2020 10:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Falschparker
Falschparkern droht nicht nur Bußgeld und der Abschleppwagen, sondern auch die Mithaftung
© Foto: dpa/picture alliance

Wer falsch parkt, muss eventuell mithaften, wenn es kracht. Davor warnt die Rechtanwaltskammer Schleswig-Holstein.

-- Anzeige --

Ausschlaggebend sei, heißt es weiter, „der Zweck des Haltevebots“. Falls dieses eingerichtet worden sei, um an Gefahrenstellen Unfälle zu vermeiden, sei eine Mithaftung von bis einem Drittel möglich – auch wenn das Fahrzeug des Falschparkers gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden sei. „Es reicht, wenn es ursächlich oder mitursächlich für den Unfall war“, schreibt die Rechtsanwaltskammer.

Anders sehe es hingegen aus, wenn der Zweck des Halteverbots nicht Gefahrenabwehr sei, sondern dazu diene, Parkplätze freizuhalten – um zum Beispiel die Zufahrt zu Geschäften oder für Umzüge zu ermöglichen. Hier komme eine Mithaftung eher nicht in Betracht, meint die Rechtanwaltskammer.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.