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Neue Automatikregel in Kraft

01.04.2021 13:27 Uhr | Lesezeit: 1 min
Neue Automatikregel in Kraft
Die neue Automatikregel ist nach einer dreimonatigen Verschiebung in Kraft
© Foto: Sebastian Bernig/stock.adobe.com

Dank der neuen Automatikregel dürfen Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen. Dazu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

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Fahrerlaubnisbewerber müssen nachweislich mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben. Zusätzlich muss der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigen, dass der Bewerber auch ein Pkw mit Schaltgetriebe führen kann.

Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Die neue Automatikregel sollte ursprünglich am 1. Januar in Kraft treten, wurde dann aber verschoben auf den 1. April.

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