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Neue Gesetze zur Ladeinfrastruktur

15.02.2021 13:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ladesäule
Die Elektromobilität in Deutschland soll einen weiteren Schub nach vorne bekommen
© Foto: Jan Woitas/ZB/picture alliance

Der Bund arbeitet aktuell an Vorschriften zum Ausbau der Elektromobilität. Öffentliche Ladepunkte sollen künftig leistungsfähiger sein, in neuen Gebäuden ab einer bestimmten Größe werden Ladesäulen zur Pflicht.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschlossen, berichtet auto-medienportal.net. Demnach soll bis 2023 ein öffentliches Schnellladenetz mit 1.000 Standorten und 150 kW Ladeleistung aufgebaut werden. Derzeit haben laut Bundesregierung nicht einmal zwei Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW.

Außerdem beschloss der Bundestag das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur in Gebäuden (GEIG). Der Einbau von Ladeinfrastruktur ist damit verpflichtend – allerdings erst ab einer bestimmten Größe. Im Gesetz heißt es: „Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet ist.“ Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, muss jeder fünfte eine Ladeinfrastruktur erhalten.

Laut Automedienportal begrüßte der Verband der Automobilindustrie (VDA) beide Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz noch Luft nach oben.

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