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Plakettenverordnung nachgebessert

04.12.2007 11:11 Uhr
Umweltplakette
© Foto: GTÜ

Die Regelung wird auf Fahrzeuge mit Katalysatoren nach US-Norm und nachgerüstete Diesel-Pkw nach Euro-1-Norm ausgeweitet.

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Auch Pkw mit älteren geregelten US-Katalysatoren erhalten eine grüne Schadstoffplakette für die Fahrt in Umweltzonen. Halter von Kat-Fahrzeugen mit der Schlüsselnummer 01, 02 oder 77 können die Plakette ab sofort beantragen. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin. Nachgerüstete Diesel-Pkw nach Euro-1-Norm bekommen ab sofort eine rote Plakette zugewiesen. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen beinhalten auch neue Bestimmungen für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern. Pflicht sind die Schadstoffplaketten für alle Fahrzeuge in Städten mit ausgewiesenen Umweltzonen. Durch die Nachrüstung von Altfahrzeugen ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich Fahrverbote umgehen. Einen Überblick über aktuelle Nachrüstfilter und Hilfe bei der Plakettensuche bietet die Datenbank der GTÜ unter http://feinstaub.gtue.de. Die Plaketten sind bei Zulassungsstellen und überall dort, wo die Abgasuntersuchung durchgeführt werden kann, erhältlich. (ab, 04.12.07)

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